Name: NBank Investitions- und Förderbank Niedersachsen GmbH
Anschrift: Günther-Wagner-Allee 12-14, 30177 Hannover
Telefon: 0511-30031-333
Fax: 0511-30031-11333
Email: beratung@nbank.de
Wer kann Anträge stellen: Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts sowie Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR), die Erfahrungen im Bereich der beruflichen Bildung haben.
Was wird gefördert: Mit dem Programm werden Maßnahmen zur Integration von Frauen in den Arbeitsmarkt, zur Verbesserung der Erwerbstätigkeit von beschäftigten Frauen, zur Gleichstellung von Frauen und Männern im Arbeitsleben und zur besseren Vereinbarung von Familie und Beruf gefördert.
Zielgruppe: beschäftigte Frauen in kleinen und mittleren Unternehmen sowie erwerbslose Frauen (z.B. Langzeitarbeitslose, Berufsrückkehrerinnen, Alleinerziehende, Ältere, Aussiedlerinnen, Migrantinnen, Frauen mit Behinderungen)
Gefördert wird mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss zu den Ausgaben des Projektträgers. Es handelt sich um eine Anteilsfinanzierung bis zur Höhe von 50% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben (Zielgebiet RWB) bzw. 75% (Zielgebiet Konvergenz).
Was wird nicht gefördert: siehe Produktinformation und Richtlinie (www.nbank.de/_downloads/Foerderprogramme/Frauen_in_den_Arbeitsmarkt/Produktinformation_Frauen_in_den_Arbeitsmarkt.pdf) und (www.nbank.de/_downloads/Foerderprogramme/Frauen_in_den_Arbeitsmarkt/Richtlinie.pdf)
Max. Antragshöhe/Förderhöhe: Der ESF-Anteil darf im Zielgebiet RWB max. 50 v.H. und im Konvergenzgebiet max. 75 v.H. der förderfähigen Gesamtausgaben betragen.
Eigenanteil: Während der Qualifizierung der Beschäftigten gezahlte Löhne und Gehälter (Freistellungskosten) sind als private Ko-Finanzierung einsetzbar. (Einschränkungen siehe Richtlinie). Über die Freistellungskosten hinaus soll der finanzielle Eigenbetrag der Unternehmen mindestens 5 v.H. der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben betragen. Der Eigenbetrag der Unternehmen kann auch durch Kammern oder Verbände geleistet werden.
Antragsfristen: Anträge können jeweils zum 31. März und 30. September eines Jahres gestellt werden.
Bewilligung/Vergabe: Bewilligungsstelle ist die Investitions- und Förerbank Niedersachsen GmbH (NBank). Förderanträge stellen Sie zu den jeweiligen Antragsstichtagen bei der NBank.
Ausschließlichkeit zu anderen Finanzierungsträgern: siehe Richtlinie