Was wird gefördert: Projekte der entwicklungspolitischen Bildungs- und Inlandsarbeit sowie Projekte im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit. Für beide Projektarten gelten jeweils besondere und detaillierte Festlegungen. Bei Projekten der Entwicklungszusammenarbeit muss das Projekt grundsätzlich von einer Organisation im Partnerland getragen werden, Kosten für Investitionsgüter werden höchstens zu 50 Prozent gefördert, eine institutionelle Förderung von Partnerorganisationen wird nicht gewährt. Bei den Inlandsprojekten gelten besondere Festlegungen für die schulische Bildungsarbeit, für Kunst- und Kulturprojekte, entwicklungspolitische Bildungsreisen, Zeitschriften sowie für die Menschen- und Antirassismusarbeit. Eine Besonderheit ist die Förderung von Personalkosten entwicklungspolitischer Organisationen, dafür gilt eine besondere Richtlinie. mehr...