Evangelischer Entwicklungsdienst e.V. (EED)

Referat Bildung und Förderung

Name: Evangelischer Entwicklungsdienst e.V. (EED)
Referat Bildung und Förderung

Anschrift: Ulrich-von-Hassell-Str. 76, 53123 Bonn
Telefon: 0228 - 81 01 23 11
Fax: 0228 - 81 01 160
Email: bildung@eed.de
Internet: www.eed.de


AnsprechpartnerIn: Barbara Riek (Referatsleitung)


Wer kann Anträge stellen: Gruppen, Vereine, Weltläden und Kirchengemeinden, die entwicklungspolitisch aktiv sind.


Was wird gefördert: Seminare, Tagungen, Konferenzen, Ökumensiche Lernreisen, Entwicklungspolitische Recherchereisen, Printmedien, Tagesveranstaltungen, Aktionen, Kampagnen, Bildungsarbeit im Fairen Handel, Institutionelle Förderung, Filme und Kulturveranstaltungen, Stellen von vorübergehend Beschäftigten, ÖDD-Stellen, Inlandsvertrags- und Projektstellen sowie Partnerschaftsprojekte im Süden.


Was wird nicht gefördert: bereits durchgeführte Projekte


Max. Antragshöhe/Förderhöhe: Kleinanträge bis zu 5.000 Euro, für Anträge mit einer Antragssumme über 5.000 Euro gibt es keine Vorgaben.


Eigenanteil:
Seminare, Tagungen, Konferenzen: mindestens 25 % entwicklungspolitische Begegnungsreisen: bei Reisen in den Süden mindestens 50 %, bei Besuchsprogrammen aus dem Süden mindestens 1/3, bei Jugendreisen generell 1/3; Aktionen, Kampagnen, Jahresprogramme: mindestens 50 %


Antragsfristen: Kleinanträge (mit einer Förderhöhe von bis zu 5.000 Euro) können jederzeit, mindestens aber sechs Wochen vor Beginn des Vorhabens, gestellt werden. Sonst gelten folgende Termine:15.01. für die Sitzung im März, 15.04. für die Sitzung im Juni und 15.09. für die Sitzung im November. Für Filmanträge gelten gesonderte Termine (siehe www.eed.de). Reiseanträge müssen mindestens 6 Monate vor Maßnahmebeginn vorliegen.


Bewilligung/Vergabe:
durch Beewilligungsgremien (s.o.). Das Ergebnis wird schriftlich mitgeteilt.


Ausschließlichkeit zu anderen Finanzierungsträgern: Beziehen sich die Maßnahmen ausschließlich auf die Region bestimmter Landeskirchen, müssen die Anträge bei den regionalen Ausschüssen eingereicht werden. Siehe in den einzelnen Bundesländern.


Kommentare: Für die einzelnen Förderbereiche gibt der EED Faltblätter heraus, die auch auf den Internetseitenn des EED zu finden sind.


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