Name: Aktion Mensch e.V.
Bereich Förderung
Anschrift: Heinemannstraße 36, 53175 Bonn
Fax: 0228 - 20 92 - 5130
E-Mail: foerderung@aktion-mensch.de
Internet: www.aktion-mensch.de
Ansprechpartnerin: Ute Schmidt, Tel.: 0228-2092-5272 und Monika Quantius, Tel.: 0228-2092-5555
Wer kann Anträge stellen: Freie gemeinnützige Organisationen
Fördervoraussetzungen:
- Beteiligung von Menschen mit Behinderung an Planung, Durchführung und Auswertung des Projekts
- Die durch das Projekt geförderten Arbeitsplätze sind für Menschen mit und ohne Behinderung zugänglich zu machen
- Barrierefreiheit hinsichtlich der baulichen, sprachlichen und medialen Zugänglichkeit
- Neben dem Antragsteller sind mindestens zwei Kooperationspartner einzubinden, die verbandsübergreifend organisiert sind: davon - mindestens ein Partner, der in einem Aufgabengebiet ausserhalb der Behindertenhilfe ist
- Pro Gemeinde/Kreis und kreisfreier Stadt (pro 200.000 Einwohner) ist in der Regel ein Projekt möglich
- Entwurf eines Kooperationsvertrages zwischen den beteiligten Projektpartnern
- Stellungnahme durch den lokalen Behindertenbeirat und/oder einer Fachbehörde auf lokaler Ebene zum Projekt
Was wird gefördert: Die Aktion Mensch fördert im Rahmen eines zeitlich befristeten Förderprogramms Projekte und Initiativen, die vor Ort unterschiedliche Akteure aus allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens (u.a. aus Sozialwesen, Wirtschaft, Kultur, öffentlichen Institutionen) vernetzen. So soll das Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderung im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention ermöglicht und damit die Umsetzung von Inklusion im Alltag begünstigt werden. Ziel des Förderprogramms ist die Schaffung von Vernetzungsstrukturen.
Die Handlungsfelder sind: Arbeit, Bildung, Freizeit, Wohnen, Barrierefreiheit
Förderfähig sind Kosten, die unmittelbar durch das Projekt ausgelöst werden: Personalkosten, Honorarkosten, Sachkosten
Vernetzungsforen
Das Vernetzungsforum findet zur Vorbereitung eines Inklusionsprojektes statt. Es dient dazu, die passenden Partner zu finden, das Interesse für Inklusion vor Ort zu wecken und Wissen auszutauschen. Ziel ist die Entwicklung eines gemeinsamen Konzepts und die Vorbereitung eines Kooperationsvertrages zur lokalen Umsetzung von Inklusion. Fördervoraussetzungen für die Vernetzungsforen sind die Beteiligung von Menschen mit Behinderung an Planung, Durchführung und Auswertung, die Barrierefreiheit hinsichtlich der baulichen, sprachlichen und medialen Zugänglichkeit und eine Dokumentation der Veranstaltung.
Vernetzungsforen können maximal 12 Monate bezuschusst werden.
Inklusionsprojekte
Das Förderprogramm Inklusion hat eine Laufzeit von insgesamt drei Jahren mit dem Ziel Vernetzungsstrukturen zu schaffen. Die Zusammenarbeit von Organisationen, die aus der Behindertenhilfe kommen und solchen Initiativen z.B. aus dem Sozialwesen, Wirtschaft oder Sport, die bislang in diesem Bereich nicht tätig waren oder sind, ist eine wesentliche Voraussetzung für eine Förderung durch die Aktion Mensch. Freie gemeinnützige Organisationen können ab 2012 Anträge stellen.
Max. Antragshöhe/Förderhöhe: Vernetzungsforen werden in 2011 bis zu einer Höhe von 15.000 € gefördert; Inklusionsprojekte werden bis zu einer Höhe von 250.000 € gefördert, bei einer Laufzeit von drei Jahren
Antragsfristen: Ab dem 01. April 2011 können online Anträge gestellt werden